Unterweisung

Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber hat nach § 12 Arbeitsschutzgesetz die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) wiederholt werden.
Sicherheitsunterweisungen sollten schriftlich festgehalten und von den Beschäftigten per Unterschrift bestätigt werden. In manchen Vorschriften wird dieser Nachweis verlangt.

Gesetzliche Grundlage für sicherheitstechnische Unterweisungen

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Daher gilt es, zur Vermeidung von Unfällen oder Störfällen, beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen.
Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen (wie z. B. Betriebsarzt oder SiFa / FaSi) unterweisen zu lassen (Sicherheit durch Unterweisung).

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen

Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit:

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • die richtige Zuordnung der Beschäftigten zu Tätigkeiten (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde, körperliche Eigenschaften) zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Auf Wunsch übernimmt unser Fachkundiges Team die fachliche Vorbereitung, die didaktische Aufbereitung nach modernsten Methoden sowie die Durchführung der Unterweisung

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