Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz und führen wertvolle und unterstützende Aufgaben für den Unternehmer durch. Der Sicherheitsbeauftragte soll Vorgesetzte und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen. Er muss also über die bekannten Gefahren gut informiert sein. Des Weiteren soll der Sicherheitsbeauftrage an Betriebsbegehungen sowie an Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten teilnehmen.
Hier sehen Sie die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten in der Übersicht:
- auf Sicherheits- und Gesundheitsgefahren in seinem Aufgabenbereich achten
- Verhalten von Kollegen beobachten
- Vorbild im Arbeitsschutz sein
- An Betriebsbegehungen teilnehmen
- An Untersuchungen zu Unfällen und Berufskrankheiten teilnehmen
- bei Messungen zum Arbeitsschutz mitwirken, z.B. Lärmmessungen oder Gefahrstoffmessungen
- auf das Vorhandensein, den ordnungsgemäßen Zustand und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen achten
- darauf achten, dass Unfälle dem Vorgesetzten gemeldet werden
- auf das Vorhandensein und den gebrauchsfähigen Zustand von Feuerlöscheinrichtungen achten
- die Vorgesetzten auf bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
- Kollegen über den sicheren Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsstoffen informieren
- Vorgesetzte auf sicherheitstechnische Mängel hinweisen und auf deren Beseitigung hinweisen
- sich besonders um neue Mitarbeiter, um Jugendliche, um den Mutterschutz und um Fremdfirmen kümmern
- das Arbeitsmittelverzeichnis führen
- bei der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems helfen
- bei Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz mitwirken
Hintergrund
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß §22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen, der den Unternehmen in Sachen Arbeitsschutz unterstützt.
Arbeitssicherheit Goldberg bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) vor.
Nutzen
Sicherheitsbeauftragte machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen aufmerksam und informieren über Sicherheitsprobleme. Sie können präventiv handeln und bei unsicheren Zuständen sofort eingreifen. Zudem leisten sie einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Rechtliches
- § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-001
Inhalte
Grundlagen
- Geschichte des Arbeitsschutz
- Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten
- Aufbau des Arbeitsschutz
- rechtliche Grundlagen
- Begriffe im Arbeitsschutz
- Ziele des Arbeitsschutzes
- Gesetzgebung im Arbeitsschutz
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Entstehung von Arbeitsunfällen
- Psychische Belastung
- Arbeiten im Homeoffice
Praxisbezogen
- Einführung Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Unterweisung
- Arbeitsunfälle vermeiden
- Erste Hilfe
- Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.)
- Schutzmaßnahmen
- Psychische Belastung
Abschluss
Teilnahmebestätigung von Arbeitssicherheit Goldberg (Zertifikat)
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