Sicherheit und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30

  • Sachkundig.
  • Koordiniert.
  • Kommunikativ.
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Gemäß der Baustellenverordnung (BauStellV) müssen Bauherren unter bestimmten Bedingungen einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen. Die Aufgaben des sogenannten SiGeKo werden in den Regeln für Arbeiten auf Baustellen (RAB 30 Teil B+C) konkretisiert.
Neben der Bestellung des SiGeKo macht die Baustellenverordnung weitere Vorgaben, die in der Planungsphase des Bauvorhabens zu erfüllen sind.


Baustellenverordnung § 2: Planung der Ausführung des Bauvorhabens

  1. Bei der Planung eines Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes nach § 4 ArbSchG zu beachten. Dabei hat der Bauherr folgende Punkte zu beachten:
  • Erkennen von Gefahrenquellen
  • Gefährdung vermeiden oder so gering wie möglich halten
  • Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse aus den Bereichen Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene
  • Gefahren für besonders schutzbedürftige Personengruppen bedenken
  • Geeignete und entsprechende Anweisungen sollten erfolgen

2. Der Bauherr hat gemäß § 2 Baustellenverordnung, bei einer Baustelle, bei der mehr als 20 Personen gleichzeitig über einen Zeitraum von 30 Tagen und mehr beschäftigt sind, eine sogenannte Vorankündigung zu erstellen und bei der zuständigen Behörde einzureichen.

3. Der Bauherr hat während der Planungsphase dafür zu sorgen, dass ein SiGe-Plan – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird. Ziel des SiGe-Plans ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit auf Baustellen zu verbessern, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und somit auch Gefahren und Arbeitsunfällen vorzubeugen.

Unterlage

Abschließend hat der Bauherr gemäß der BaustellV die Unterlage, die den Merkmalen des Bauprojektes Rechnung tragen und zweckdienliche Angaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, die bei eventuellen späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind, zu erstellen. Die Unterlage soll die Arbeit für künftige Unternehmen am Bauprojekt sicherer gestalten und Gefahren und Arbeitsunfällen vorbeugen.

Wir begleiten Ihr Bauprojekt von der Planung bis zum Abschluss und übernehmen wichtige Aufgaben des Arbeitsschutzes für Sie:

  • Erstellung der Vorankündigung nach §2 Baustellenverordnung
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Organisieren und Koordinieren der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauablauf
  • Überprüfen der Einhaltung der Sicherheitsschutzmaßnahmen und der Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen
  • Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und Sicherheitsbegehungen und Auswerten der Ergebnisse
  • Erstellung von Begehungsberichten mit eingehender Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit
  • Erstellung der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten.


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach der BaustellenV.

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