Regalprüfung

Regalprüfung ist Pflicht

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale – systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:

  • DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur

Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und BetrSichV

Einsturzgefährdete Lager- und Regalanlagen sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Nutzen Sie deswegen den geschulten Blick unserer Prüfer, denn als Unternehmer sind Sie für den sicheren Zustand der Regalanlagen in Ihrem Betrieb verantwortlich. Und nicht nur dafür. Sie haben auch Sorge für Ihre Mitarbeiter zu tragen: falscher Regalaufbau, falsche Bedienung oder Nutzung sind Gefahren, vor denen Sie sie schützen müssen. Gesetzlich sind Sie als Betreiber oder Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen in Ihrem Unternehmen systematisch und regelmäßig durch befähigte Regalprüfer inspizieren zu lassen. 

Sie verringern das Haftungsrisiko, wenn Sie darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften gemäß Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden. Zugleich mindern Sie so die Gefahr von Arbeitsunfällen und die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten, zum Beispiel Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur

Gesetzliche Grundlagen

Der Einsatz ortsfester Regale/Regalsysteme/Regalanlagen als Arbeitsmittel im gewerblichen Bereich unterliegt dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (ProdSG = Produktsicherheitsgesetz; § 2 bestimmungsgemäßes Verwenden, § 6 CE- und § 7 GS-Kennzeichnung).

Ergänzt und vertieft wird dieses Gesetz durch die in der DGUV Vorschrift 1 und der in der Betriebssicherheitsverordnung enthaltenen Forderungen für den Arbeitsschutz. In § 10 der Betriebssicherheitsverordnung werden ortsfeste Regale/ Regalsysteme/ Regalanlagen als Arbeitsmittel definiert sowie nach § 3 Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Gefährdungen und Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen zwingend gefordert. Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.

Unsere Leistungen:

Wir untersuchen Ihre ortsfesten Regalsysteme auf Schäden, die durch Alterung, Verschleiß, Korrosion, den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen entstanden sind. 

Unsere Regalprüfer unterstützen Sie dabei, die durch die DIN EN 15635 vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen:

  • optische Inspektion der Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadenbeseitigung direkt vor Ort
  • Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen

Für jede Regalanlage erhalten Sie von uns einen separaten Prüfbericht. Darin enthalten sind:

  • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers