PSAgA

Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist Pflicht

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bezeichnet sichernde Elemente, aber auch am Körper zu tragenden Schutz oder Gurte, die im Falle eines Absturzes Mitarbeiter auffangen sollen. Als Beispiel kann hier das Sicherheitsgeschirr von Bergsteigern genommen werden. Aber auch im betrieblichen Umfeld, z.B. bei Wartungsarbeiten in Hochregallägern oder auf Dächern von Anlagen ist PSAgA erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Prüfung der PSA gegen Absturz

Um die Arbeitssicherheit zu garantieren, hat die Berufsgenossenschaft daher die DGUV-Regel 112-198/199 aufgestellt. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), wie Auffanggurte, Seile und Höhensicherungsgeräte, müssen danach mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen auf ihre Verwendbarkeit überprüft werden – je nach Einsatzhäufigkeit sogar öfter.

Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert im Ernstfall schwere Unfälle und Verletzungen. Falls es zu einem solchen Ereignis kommt, können Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter daher persönlich haft- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Unsere Leistungen:

  • Qualifizierte Inspektion durch erfahrene und zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Sekuranten
  • Durchführung der Inspektion im laufenden Betrieb
  • Erstellung eines Prüfprotokolls

Für jede Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erhalten Sie von uns einen separaten Prüfbericht. Darin enthalten sind:

  • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers