Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017 / 100-500 Kapitel 2.8
Die Anschlag- und Lastaufnahmemittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in regelmäßigen Abständen, von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Prüfung Anschlagmittel – DGUV Regel 100-500
Bei der Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ist auch das Vorschriften und Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu beachten und heranzuziehen. Für Lastaufnahme- und Anschlagmittel ist als relevantes Regelwerk die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ zu nennen.
Was sind Anschlagmittel?
Anschlagmittel sind verbindende Teile zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel, die zum Heben von Lasten verwendet werden. Der Begriff Anschlagmittel ist ein Überbegriff für Gurte, Anschlagketten, Rundschlingen, Hebebänder und Anschlagseile sowie für lösbare Verbindungsteile wie Wirbel und Schäkel. Jedes Anschlagmittel hat eine zulässige Höchsttragfähigkeit, die nicht überschritten werden darf.
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
Schäden und deren Beurteilung - Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation