Leitern, Tritte und Rollgerüste

Prüfung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten ist Pflicht

Leitern, Tritte und Rollgerüste können nur sicher genutzt werden, wenn ein einwandfreier technischer Zustand gewährleistet ist. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Wir führen die Inspektion Ihrer Leitern, Tritte und Rollgerüste gemäß BetrSichV, gem. DGUV Information 208-016 und gem. DIN EN 12811 fachgerecht durch.

Gesetzliche Grundlagen

Laut der gesetzlichen Vorschriften müssen Leitern, Tritte und Rollgerüste mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person bzw. durch einen Sachkundigen geprüft werden. Durch die Prüfung werden Zustand und Funktionalität Ihrer Leitern, Tritte und Rollgerüste hinsichtlich Ihrer Sicherheit und Vollständigkeit geprüft, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter diese Arbeits- und Betriebsmittel unbedenklich nutzen können.

Unsere Leistungen:

  • Qualifizierte Inspektion durch erfahrene und zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Prüfung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten
  • Herstellerunabhängige Prüfungen aller Leitern, Tritte und Rollgerüsten
  • Durchführung der Inspektion im laufenden Betrieb
  • Erstellung eines Prüfprotokolls

Für jede Prüfung erhalten Sie von uns einen separaten Prüfbericht. Darin enthalten sind:

  • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers