Kraftbetätigte Türen und Tore

Prüfung von Kraftbetätigten Türen und Toren ist Pflicht

Kraftbetätigte oder kraftbetriebene Türen und Tore gehören zum Inventar jeder Produktions- und Lagerhalle. Für alle Gewerbetreibenden gilt, dass diese betriebstechnischen Anlagen jährlich geprüft werden müssen, um festzustellen, ob die Sicherheitseinrichtungen im vorgesehenen Maße funktionieren. Maßgeblich ist dabei die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7, die vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt wird und ihre Rechtsverbindlichkeit über die Bekanntmachung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt erhält. Sie enthält auch die Vorschriften zur UVV Prüfung Tore.

Prüfumfang

Wir kontrollieren die Funktionssicherheit Ihrer kraftbetriebenen Tür- und Torsysteme, um Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter auszuschließen. Dabei nehmen wir die Mechanik und Stabilität der Bauteile genau unter die Lupe. Außerdem überprüfen wir die Funktion beweglicher Teile, sowie eventuell vorhandene Steuerungen, Schutzeinrichtungen und Antriebe. Wir kontrollieren, ob die Bewegungsabläufe des Systems den Normen entsprechen und messen alle Kräfte, die für die Sicherheit der Mitarbeiter relevant sind.

Kraftbetätigte Türen und Tore werden bei der Prüfung durch unsere fachkundigen Mitarbeiter auf die ihre Sicherheit und ihren Gesamtzustand kontrolliert. Hierbei finden insbesondere die Umsetzungshinweise der DGUV Information 208-022 Berücksichtigung, um das durch die ASR A1.7 vorgegebene Schutzniveau zu erreichen.

Unsere Leistungen:

  • Qualifizierte Inspektion durch erfahrene und ausgebildete Fachkräfte 
  • Prüfung von kraftbetriebene Tore in Gebäuden und Umzäunungen, insbesondere Sektional-, Roll-, Schwing-, Schiebe-, Falt- und Drehflügeltore,
  • Prüfung von Türen in Immobilien und Umzäunungen, insbesondere Drehflügel-, Schiebe-, Falt- und Karusselltüren
  • Durchführung der Inspektion im laufenden Betrieb
  • Erstellung eines Prüfprotokolls   

Für jedes Arbeits- und Betriebsmittel erhalten Sie von uns einen separaten Prüfbericht. Darin enthalten sind:

  • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers