Gefahrstoffe

Was sind Gefahrstoffe?

„Gefahrstoffe“ – definiert in der Gefahrstoffverordnung – sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die zu physikalischen Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren führen können. So fallen unter physikalische Gefahren beispielsweise Brandbildung, Entzündung oder Explosion.
Zu den „Gefahrstoffen“ gehören insbesondere die in Gefahrenklassen einzustufenden gefährlichen Stoffe und Gemische. Gesundheits- und Umweltgefahren werden durch die Eigenschaften der Stoffe/Gemische, das Ausmaß der Belastung und die Art der Aufnahme bedingt. Um die Gefahren, die von einem gefährlichem Stoff/Gemisch ausgehen, erkennen zu können, werden solche Stoffe/Gemische der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-VO) entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Auch für die Verpackung gibt es dort Vorgaben.
Beispielsweise können sich Gefährdungen durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt nach einmaliger oder wiederholter Exposition ergeben. Prägt sich die schädliche Wirkung spezifisch an einem Organ aus, so muss dies angegeben werden.

Folgende Gesundheitsgefahren können eintreten:

  • Reiz-/Ätzwirkung an der Haut und/oder den Augen;
  • Sensibilisierung der Haut und/oder der Lungen als Vorstufe einer allergischen Reaktion;
  • Krebserzeugende Wirkung;
  • Beeinträchtigung der Sexualfunktion, Fruchtbarkeit von Mann oder Frau sowie Beeinträchtigung der Entwicklung der Nachkommen;
  • Erbgutveränderung;
  • Wassergefährdung nach einmaliger oder wiederholter Belastung.

Gesetzliche Regelung

Allgemein gültig:

  • Gefahrstoffrecht − bei der Lagerung und der Verwendung
  • Gefahrgutrecht − bei der gesamten Beförderung und transportbedingter Zwischenlagerung

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gibt es europäische Gefahrstoffrichtlinien, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden.

  • In Deutschland ist die Gefahrstoffverordnung die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Schutz für Arbeitnehmer/-innen.


Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Der Gesetzgeber fasst alle Arbeiten mit Gefahrstoffen unter dem Begriff Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammen.

Allgemein gilt:

  • Vermeiden
  • Eindämmen
  • Schützen

Möglichst auf ungefährliche Stoffe umsteigen. Gefahrstoffe so wenig wie möglich verwenden, evt. Arbeitsbereiche abtrennen und/oder spezielle Filter in den Absauganlagen verwenden. Wenn das nicht reicht, muss den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Für den Arbeitgeber gilt:

  • Es besteht Prüfungspflicht! Handelt es sich überhaupt um einen Gefahrstoff?
  • Bei einem Gefahrstoff besteht Kennzeichnungspflicht.
  • Das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt muss vorhanden sein. Mitarbeiter haben Recht auf Einsichtnahme.
  • Warnschilder müssen aufgestellt werden.
  • Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, müssen speziell und regelmäßig an Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
  • Je nach Gefahrstoff ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung der Mitarbeiter durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner verpflichtend.
  • Für den Umgang oder den Handel mit einigen Gefahrstoffen ist der Nachweis der Sachkunde (Sachkundeprüfung Gefahrstoffe, früher „Giftprüfung“) erforderlich. Näheres ist in der „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) geregelt.
  • Für jeden Gefahrstoff muss gemäß §16 Gefahrstoffverordnung eine Ersatzstoffsuche durchgeführt und das Ergebnis dieser Recherche dokumentiert werden.

Unsere Leistungen im Bereich Gefahrstoffe:

  • Erstellung Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen (EMKG)
  • Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • Gefahrstoffmessungen an den Arbeitsplätzen
  • Durchführung Substitutionsprüfung
  • Beurteilung Arbeitsplätze in Hinsicht auf Gefahrstoffe und Gefahrstofflager