Gefährdungsbeurteilung
Verpflichtung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsschutz ist immer Chefsache!
Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.
Durchführung
Es gibt keinen vorgeschriebenen Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Vielmehr sollen sich Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung immer an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten und Voraussetzungen orientieren.
In der Praxis haben sich folgende Schritte bewährt:
Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
Ermitteln der Gefährdungen,
Beurteilen der Gefährdungen,
Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
Durchführen der Maßnahmen,
Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Dokumentation
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
das Ergebnis ihrer Überprüfung
dokumentieren. Vorgaben zur Art der Unterlagen gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann die für seinen Betrieb am besten geeignete Unterlagenart verwenden und die Dokumentation in Papierform aber auch in digitaler Form durchführen. Zu beachten ist, dass Arbeitsschutzvorschriften spezielle Anforderungen an die Dokumentation enthalten können, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.
Auf Wunsch erstellt unser fachkundiges Team eine zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen.
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