Brandschutztüren und Tore inkl. Feststellanlagen

Prüfung von Brandschutztüren und -tore, sowie Feststellanlagen ist Pflicht

Brandschutzeinrichtungen – Sie retten Menschenleben!

Feuer- und Rauchschutztüren gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Im Brandfall verhindern sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Kohlenmonoxid- und Rauchentwicklung. Der Schutz von Menschenleben ist somit die wichtigste Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen.
In vielen Fällen findet man in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden selbstschließende, zweiflügelige Brandschutztüren, die während der normalen Arbeitsbetriebes oder der Öffnungszeiten offen stehen. Diese Türen arretieren in geöffnetem Zustand durch eine Feststellanlage automatisch und ermöglichen somit die reibungslose Nutzung entsprechender Bereiche und Zugänge. Diese Brandschutztüren sind in der Regel mit Rauchmeldern verbunden. Im Ernstfall sorgt die Feststelleinrichtung dafür, dass die Türen automatisch entriegelt werden, selbsttätig schließen und somit die betreffenden Gebäudeabschnitte sichern.

Rauch- und Brandschutztüren mit Feststelleinrichtungen müssen so installiert sein, dass sie jederzeit auch von Hand geschlossen werden können.

Funktionsfähigkeit von Brandschutztüren und -toren

Bei einem Brand ist das oberste Ziel die Verhinderung einer Ausbreitung des Brandes. Das Feuer soll also nicht auf andere Teile des Gebäudes übergreifen. Selbstschließenden Türen und -tore mit speziellem Türblattaufbau und sicherheitsrelevanten Beschlägen können im Ernstfall Leben retten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine jährliche Wartung der Brandschutztüren und -tore vorgeschrieben, die wir gerne für Sie durchführen.

Die Wartung von Brandschutztüren wird trotz geltender Gesetze oft stiefmütterlich behandelt. Dabei trägt sie nicht nur zur Sicherheit bei: Die ordnungsgemäße Wartung führt unweigerlich zu einer deutlich längeren Lebensdauer Ihrer Brandschutztüren und Tore.

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung fachgerecht nach DIN EN 14637 + DIN 14677 und DIBT für Sie durch, damit Sie im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer verlieren. Der Prüfer muss dabei eventuelle Mängel erkennen, die Brandschutzeinrichtungen auf Schäden und Funktionssicherheit untersuchen, elektrische Kontakte reinigen, Verbindungen auf festen Sitz überprüfen, Schließer nachstellen, Türbänder und Schlösser fetten, Laufschienen reinigen etc.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung ist aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren. Die genaue Aufzeichnung ist erforderlich als Nachweis gegenüber Behörden und möglicherweise bei der Beurteilung von Schäden durch Feuereinwirkung.

Feststellanlagen

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen – und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Sie muss vom Betreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist nach festgelegten Zeit Intervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine entsprechend ausgebildete Person zu unterziehen. Die DIN 14677 gibt die Intervalle für Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Das Intervall für die Funktionsprüfung beträgt höchstens drei Monate, das Intervall für die Wartung höchstens ein Jahr. Weiterführende Herstellervorgaben sind zu beachten. Die Vorgaben gelten auch für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.

Unsere Leistungen:

Wir untersuchen Ihre Brandschutzeinrichtungen auf Schäden, die durch Alterung, Verschleiß, Korrosion, den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen entstanden sind. 

  • optische Inspektion der Brandschutzeinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften nach DIN EN 14637 + DIN 14677
  • elektrische Kontakte reinigen
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Verbindung auf festen Sitz überprüfen
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadenbeseitigung direkt vor Ort
  • Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
  • Hinweise zur Vorbeugung von Beschädigungen

Für jede Brandschutzeinrichtung erhalten Sie von uns einen separaten Prüfbericht. Darin enthalten sind:

  • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers