Betriebsanweisungen
Was ist eine Betriebsanweisung?
Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer über Gefahren am Arbeitsplatz aktiv zu informieren und den Risiken entsprechend zu unterweisen. Eine Betriebsanweisung bildet hierbei eine wichtige Grundlage und ermöglicht praxisorientierte Dokumentation. Ziel der Betriebsanweisung ist es, hierdurch Unfall- und Gesundheitsrisiken wirkungsvoll zu vermeiden. Eine Betriebsanweisung ist speziell auf das Unternehmen zugeschnittene arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers. Sie gibt Aufschluss über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und eingesetzten Arbeits- und Arbeitshilfsmitteln, darunter Geräten, Maschinen, Anlagen oder Werkzeugen, und legt fest, welche erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hinsichtlich der Gefahren für Mensch und Umwelt einzuhalten sind. Ebenfalls enthalten sind Anweisungen für das richtige Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfallstoffe.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich leitet sich die Pflicht zur Erstellung einer firmenspezifischen Betriebsanweisung aus § 4 Ziffer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab. Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften wie dem § 14 der GefStoffV, § 9 der BetrSichV und § 12 der BioStoffV konkretisiert. Beschäftigte sind verpflichtet, durch den Arbeitgeber erstellte Betriebsanweisungen (BAW´s) einzuhalten (§ 15 BGV A1), wonach Anweisungen des Unternehmers zum Arbeitsschutz stets zu befolgen sind. Die Basis der zu erstellenden Betriebsanweisungen bildet die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG, aus der die jeweils notwendigen Anweisungen abzuleiten sind.
Nach Vorgabe der TRGS 555 umfasst eine Betriebsanweisung mindestens folgende Inhalte:
1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
2. Gefahrstoffe (Bezeichnungen)
3. Gefahren für Mensch sowie Umwelt
4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
5. Verhalten im Gefahrenfall
6. Erste Hilfe
7. Sachgerechte Entsorgung
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