Arbeitssicherheit

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  • Vertrauenswürdig.
  • Individuell.
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Nach Maßgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) ergibt sich die Notwendigkeit, dass Unternehmer/-innen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter/-innen verantwortlich sind. Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen für die Unternehmen
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.
 
Die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers bei allen fragen der Arbeitssicherheit entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.
 

Die Aufgaben u.a.:

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellen aller Arten von Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Unterstützung im Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung,
  • Arbeitsstätte, Arbeitsmittel und sonstige Arbeitsumwelt
  • Unfalluntersuchungen und -analysen
  • Fachliche Beratung im Arbeitsschutz von Arbeitgebern und Führungskräften
  • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der
  • Arbeit
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen u.v.m

Arbeitssicherheit – Definition und rechtliche Grundlagen

Es gibt unterschiedliche Auslegungen des Begriffs Arbeitssicherheit. Gemeinhin wird darunter die gefahrenfreie Ausübung der eigenen Arbeit
verstanden. Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, diesen Zustand herbeizuführen, indem sie Gefahren für die Gesundheit von
Arbeitnehmern minimieren. Dahinter stehen neben humanen auch volkswirtschaftliche Gründe. Berufsbedingte Krankheiten sind schließlich
mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden.
 
Als gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit dienen vor allem:
 
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
 
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
 
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt das Fundament und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu schreibt es zum Beispiel vor,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Außerdem regelt es die Bildung und die Aufgaben von Arbeitsschutzausschüssen. Diese sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Ergänzt wird das ASiG durch weitere Vorschriften wie die „Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte“.
 
Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes sind die Maßnahmen, die Arbeitgeber treffen müssen, um für einen gefahrenfreien Arbeitsplatz zu sorgen. Fester Bestandteil davon ist eine Gefährdungsbeurteilung. Diese schließt Gefährdungen durch mangelnde Unterweisung oder bestimmte Arbeitsabläufe
ein. Außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes hat der
Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsverordnungen zum Schutz am Arbeitsplatz erlassen. Dazu gehört die Arbeitsstättenverordnung, die den gesetzlichen
Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten vorgibt, oder die Bildschirmarbeitsverordnung.
 
Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
 

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.

 
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